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AGB

  • Es ist in der Pflicht des Klienten/der Klientin abzuklären ob und wieviel die Krankenkasse übernimmt.
  • Der Klient/die Klientin verpflichtet sich, die Rechnung innert 30 Tagen zu bezahlen und zwar unabhängig davon ob die Krankenkasse einen Teil übernimmt oder nicht.
  • Muss eine Mahnung ausgestellt werden, fallen Gebühren in er Höhe von CHF 20 an. 
  • Wird ein Termin nicht mindestens 24 Stunden im voraus abgesagt, wird er privat mit "verpasster Konsultation" verrechnet. Das gleiche gilt auch für Absagen, die nicht von uns bestätigt wurden. In diesem Fall kann davon ausgegangen werden, dass uns die Absage nicht erreichte und der Klient/die Klientin wird gebeten, frühzeitig einen anderen Weg für die Absage zu wählen. 
  • Die Absage ist erst gültig, wenn sie von uns bestätigt wurde. 
  • Der Klient/die Klientin verpflichtet sich, Änderungen wie Adresse, Krankenkasse oder Krankheiten bei der nächsten Konsultation zu melden.

 


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